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Schuldenfreie Gesellschaften

Schuldenfreie GmbH verkaufen statt langwierig liquidieren

Ihre GmbH ist verbindlichkeitsfrei, vermögenslos und wird nicht mehr benötigt? Wir prüfen vertraulich, ob eine strukturierte notarielle Übertragung an einen geeigneten Erwerber möglich ist – auf Grundlage vollständig offengelegter wirtschaftlicher Verhältnisse.

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Bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung kann akuter rechtlicher Handlungsbedarf bestehen. Unsere Ersteinschätzung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Grundlagen

Mantelgesellschaft, Verkauf und Liquidation im Überblick

Die folgenden Punkte ordnen die wichtigsten Begriffe und Voraussetzungen ein. Ob sie auf Ihre Gesellschaft zutreffen, ergibt sich erst aus der individuellen Prüfung.

Was ist eine Mantelgesellschaft?

Als Mantelgesellschaft wird eine GmbH bezeichnet, die rechtlich weiterhin besteht, aber keinen aktiven Geschäftsbetrieb mehr unterhält. Häufig sind kein nennenswertes Vermögen und keine laufenden Verträge mehr vorhanden. Die Gesellschaft ist damit im Kern eine Gesellschaftshülle: eingetragen, mit Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand, jedoch ohne operative Tätigkeit.

Wann kann eine schuldenfreie GmbH verkauft werden?

Eine Übertragung kommt regelmäßig in Betracht, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse klar dokumentiert sind, keine Verbindlichkeiten bestehen, das Stammkapital vollständig eingezahlt ist und die steuerlichen sowie handelsrechtlichen Pflichten erfüllt sind. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ergibt sich erst aus der individuellen Prüfung der Gesellschaft.

Unterschied zwischen GmbH-Verkauf und Liquidation

Bei der Liquidation wird die Gesellschaft abgewickelt: Auflösungsbeschluss, Sperrjahr, Schlussrechnung und Löschung nehmen erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch und verursachen laufende Kosten. Bei einer Anteilsübertragung bleibt die Gesellschaft bestehen und wechselt den Gesellschafter. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation, den steuerlichen Folgen und Ihren Zielen ab und sollte individuell geprüft werden.

Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?

Sinnvoll sind ein vollständig eingezahltes Stammkapital, eingereichte Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, keine Rückstände bei Finanzamt, Krankenkassen oder anderen Behörden, keine laufenden Rechtsstreitigkeiten sowie eine nachvollziehbare Buchhaltung. Bestehen einzelne Punkte nicht, ist eine Übertragung nicht automatisch ausgeschlossen – sie erfordert dann jedoch eine genauere Prüfung.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

In der Regel: aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste, die letzten Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA sowie Summen- und Saldenliste, Kontoübersichten, Steuerbescheide oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen und – falls vorhanden – bestehende Verträge. Fehlt etwas, benennen wir es konkret.

Wie läuft die notarielle Anteilsübertragung ab?

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist nach deutschem Recht notariell zu beurkunden. Der Notar prüft unabhängig, beurkundet den Anteilskaufvertrag, nimmt die erforderlichen Beschlüsse auf und reicht die neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein. Der Geschäftsführerwechsel wird gesondert beschlossen und angemeldet.

Was geschieht mit Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand?

Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand bleiben zunächst unverändert, da die Gesellschaft als Rechtsträger fortbesteht. Der Erwerber kann sie anschließend durch Gesellschafterbeschluss und Handelsregisteranmeldung ändern. Solche Änderungen sind übliche gesellschaftsrechtliche Schritte und erfolgen nach der Übertragung.

Welche Angaben und Altverbindlichkeiten müssen offengelegt werden?

Offenzulegen sind sämtliche bekannten Verbindlichkeiten, Steuer- und Sozialversicherungsrückstände, Bürgschaften und Sicherheiten, laufende Verträge, Leasing- und Arbeitsverhältnisse, Rechtsstreitigkeiten, Betriebsprüfungen sowie mögliche Nachhaftungsrisiken. Eine Übertragung ohne vollständige Offenlegung findet nicht statt.

Warum eine individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung wichtig ist

Ein Gesellschaftsverkauf beseitigt bestehende persönliche Haftungsrisiken, Pflichtverletzungen oder gesetzliche Verpflichtungen nicht automatisch. Steuerliche Folgen, Haftungsnormen und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten sind einzelfallabhängig. Rechtliche, steuerliche und notarielle Schritte erfolgen daher mit den jeweils zuständigen Berufsträgern. smart-exit.de ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Insolvenzberatung.

Ablauf

Der Prozess in fünf Schritten

Jeder Schritt ist dokumentiert und nachvollziehbar. Rechtliche, steuerliche und notarielle Schritte erfolgen durch die jeweils zuständigen Berufsträger.

  1. 01

    Gesellschaft online einreichen

    Sie übermitteln die Grunddaten Ihrer Gesellschaft über den Ankaufscheck: Firma, Gründungsjahr, Sitz, Unternehmensgegenstand und den Stand des Geschäftsbetriebs.

  2. 02

    Unterlagen und wirtschaftliche Situation prüfen

    Wir sichten Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse oder eine aktuelle BWA und ordnen ein, ob die Gesellschaft tatsächlich verbindlichkeitsfrei und vermögenslos ist. Grundlage ist die vollständige Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

  3. 03

    Übertragungsmöglichkeit und geeigneten Käufer abstimmen

    Ist eine Übertragung zulässig und sinnvoll, stimmen wir Rahmenbedingungen, Zeitplan und einen geeigneten Erwerber ab. Eine pauschale Zusage ohne vorherige Prüfung erfolgt nicht.

  4. 04

    Notariellen Anteilskaufvertrag vorbereiten

    Der Anteilskaufvertrag wird gemeinsam mit dem Notariat und – soweit erforderlich – mit rechtlicher und steuerlicher Begleitung vorbereitet. Alle offengelegten Umstände werden dokumentiert.

  5. 05

    Geschäftsanteile notariell übertragen und Geschäftsführerwechsel anmelden

    Die Anteilsübertragung wird notariell beurkundet, der Geschäftsführerwechsel beschlossen und zum Handelsregister angemeldet. Die neue Gesellschafterliste wird eingereicht.

Voraussetzungen

Was für eine Prüfung sprechen sollte

Fehlt einer der Punkte, ist eine Übertragung nicht automatisch ausgeschlossen – die Prüfung erfolgt dann auf anderer Grundlage.

  • Keine bekannten Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • Stammkapital vollständig eingezahlt
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen eingereicht
  • Keine Rückstände bei Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern
  • Keine laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Vollstreckungen
  • Nachvollziehbare, aktuelle Buchhaltung
  • Keine offenen Arbeits- oder Dauerschuldverhältnisse
  • Bereitschaft zur vollständigen Offenlegung aller Umstände

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf einer schuldenfreien GmbH

Gesellschaft unverbindlich zur Prüfung einreichen

Übermitteln Sie die Grunddaten Ihrer Gesellschaft über den Ankaufscheck. Wir melden uns nach Sichtung Ihrer Angaben und benennen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung noch erforderlich sind. Eine Zusage ohne vorherige Prüfung erfolgt nicht.

Schuldenfreie GmbH anbieten

smart-exit.de erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Insolvenzberatung. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Prüfung des Einzelfalls.

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